Auslieferungsfahrer/-innen (Teilzeit oder 450 Euro-Basis)
zum sofortigen Einstieg! Wichtig ist eine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Die Arbeitszeit ist meistens vormittags von 9 bis 13 Uhr. Die Bereitschaft für Sonntags-Fahrten und Feiertags-Fahrten ist Pflicht.
Übrigens übernehmen wir nach Einstellung die Kosten der Erstbelehrung (IfSG) – Belehrung gemäß § 43!
Als einer der wenigen Party Service Betriebe bezahlen wir nach Tariflohn der Dehoga!
Mitgliedsnummer 130959